Allgemeine Geschäftsbedingungen

P.E.G. SERVICEGESELLSCHAFT MBH/PEG Akademie gültig ab 08.02.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen der P.E.G. Service GmbH

 

1 Einleitung

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der P.E.G. Service GmbH (PEG Akademie) gelten für Verträge, die die PEG-Akademie mit einer Kundin beziehungsweise einem Kunden über die Erbringung von Schulungsleistungen schließt.

 

1.2 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil des jeweils mit der Kundin beziehungsweise dem Kunden individuell geschlossenen Vertrages.

 

1.3 Die Parteien stimmen darüber ein, dass etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin beziehungsweise des Kunden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung finden.

 

2 Zustandekommen des Vertrags

 

2.1 Ein Vertrag zwischen der PEG Akademie und der Kundin beziehungsweise dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn er oder sie eine ordnungsgemäße Anmeldung über die Homepage der PEG Akademie vornimmt und seitens der PEG Akademie hierauf eine verbindliche Buchungsbestätigung erhält.

 

2.2 Eine ordnungsgemäße Anmeldung über das Onlineportal erfordert seitens der Kundin beziehungsweise des Kunden, die wahrheitsgemäße Angabe zu ihrem beziehungsweise seinem vollständigen Namen, ihren beziehungsweise seinen Kontaktdaten und ihrer beziehungsweise seiner korrekten Rechnungsanschrift. Ist die Kundin beziehungsweise der Kunde keine natürliche Person und beabsichtigt die Anmeldung für angestelltes Personal, ist ergänzend der vollständige Name des jeweils teilnehmenden Mitarbeitenden anzugeben.

 

2.3 Mit Absenden der Anmeldung erhält die Kundin beziehungsweise der Kunde zunächst eine unverbindliche Eingangsbestätigung ihrer beziehungsweise seiner Anfrage per E-Mail. Da die mögliche Anzahl der teilnehmenden Personen pro Schulung begrenzt ist, besteht zu diesem Zeitpunkt kein Anspruch der Kundin beziehungsweise des Kunden auf Teilnahme an oder Durchführung der Schulung. Der Teilnahmeanspruch entsteht erst mit Erhalt einer verbindlichen Buchungsbestätigung. Sind die Kapazitätsgrenzen einer Schulung erreicht, kann die PEG Akademie der Kundin beziehungsweise dem Kunden jedoch die Aufnahme in eine Warteliste anbieten.

 

2.4 Sollte die Kundin beziehungsweise der Kunde keine Nachricht auf ihre beziehungsweise seine Anmeldung auf der Online-Plattform erhalten, hat sie beziehungsweise er sich telefonisch mit der PEG Akademie in Verbindung zu setzen (Telefon: +49 89 623002-26). Eine Verletzung dieser Obliegenheit kann zur Ablehnung einer Vertragsbeziehung führen.

 

2.5 Im Falle einer Inhouse-Schulung kommt der Vertrag zwischen den Parteien abweichend von Ziff. 2.1 allein mit Erhalt einer verbindlichen Buchungsbestätigung von der PEG Akademie zustande, da Inhouse-Schulungen nicht über das Online-Portal der PEG Akademie gebucht werden können.

 

3 Allgemeine Schulungsleistungen der PEG Akademie

 

3.1 Die PEG-Akademie ist allein Veranstalterin der jeweiligen Schulung und erbringt die Schulung grundsätzlich nicht persönlich. Zur Durchführung der Schulung selbst setzt die PEG Akademie vielmehr nach eigenem Ermessen eigenes Personal, freie Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter, Privatdozierende oder Subunternehmerinnen beziehungsweise Subunternehmer ein.

 

3.2 Schulungen werden entweder als Präsenzveranstaltung oder als Online-Veranstaltung abgehalten. Sofern ausdrücklich vereinbart, werden Schulungen auch vor Ort bei Kundinnen beziehungsweise Kunden als sogenannte Inhouse-Schulungen durchgeführt.

 

3.3 Im Falle einer Online-Veranstaltung ist die Kundin beziehungsweise der Kunde verpflichtet, selbst Sorge dafür zu tragen, dass er die technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt. Die Kundin beziehungsweise der Kunde anerkennt insbesondere, dass sie beziehungsweise er für die Teilnahme an Online-Schulungen einen funktionsfähigen Internetzugang und ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, gegebenenfalls Smartphone) benötigt. Kommt sie oder er dieser Obliegenheit nicht nach, kann sie beziehungsweise er, wenn deshalb eine Teilnahme an der Online-Schulung nicht möglich war, keine Ansprüche gegen die PEG Akademie wegen Nichtleistung stellen.

 

3.4 Die PEG Akademie schuldet im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen keinen bestimmten tatsächlichen oder wirtschaftlichen Erfolg, sondern allein die ihr im individuellen Vertrag festgelegten Pflichten. Die Kundin beziehungsweise der Kunde erkennt an, dass die Leistungspflichten der PEG Akademie allein tätigkeitsbezogen und nicht erfolgsbezogen sind.

 

3.5 Die Kundin beziehungsweise der Kunde hat keinen Anspruch auf den Erhalt von Schulungs- oder Seminarunterlagen. Ob Schulungs- oder Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt werden, hängt von der jeweiligen dozierenden Person ab. Werden Schulungs- oder Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt, können diese in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, wobei die jeweilige Form der Entscheidung der PEG Akademie oder der dozierenden Person obliegt.

 

3.6 Nach Teilnahme an der Schulung erhält die teilnehmende Person eine Teilnahmebescheinigung. Sonstige Bescheinigungen wie Urkunden, Zertifikate und Zeugnisse sind abhängig von der jeweiligen Bildungsmaßnahme sowie der etwaigen Prüfungsleistungen der Teilnehmenden.

 

4 Mitwirkungspflichten der Kundin beziehungsweise des Kunden

 

4.1 Sofern Mitwirkungshandlungen der Kundin beziehungsweise des Kunden zur Erfüllung und/oder Durchführungen des Vertrages, insbesondere zur Erfüllung von Pflichten der PEG Akademie erforderlich sind, hat sie oder er diese auch ohne besondere Aufforderung pflichtgemäß und rechtzeitig zu erbringen.

 

4.1.1 Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere, erforderliche Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen, zweckdienlichen Auskünfte gegenüber der PEG Akademie zu erteilen. Im Falle einer gebuchten Inhouse-Schulung wird die Kundin beziehungsweise der Kunde der PEG Akademie beziehungsweise der dozierenden Person insbesondere Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch die PEG Akademie erforderlich ist. Auch ist die Kundin beziehungsweise der Kunde im Falle einer Inhouse-Schulung verpflichtet die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der Schulung erforderlich sind.

 

4.2 Verletzt die Kundin beziehungsweise der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, hat sie beziehungsweise er der PEG Akademie den hierdurch versursachten Mehraufwand in angemessener Höhe zu vergüten sowie sonstige sich hieraus ergebende Mehrkosten zu erstatten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch die PEG Akademie bleibt hiervon unberührt. Kann eine Inhouse-Schulung wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nicht durchgeführt werden, kann die Kundin beziehungsweise der Kunde keine Ansprüche gegen die PEG Akademie wegen Nichtleistung stellen; der Kunde ist weiterhin zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet.

 

5 Änderung oder Absage der Schulung

 

5.1 Die Kundin beziehungsweise der Kunde anerkennt, dass die Angaben über die mögliche Anzahl der teilnehmenden Personen, Ort, Zeit und Art der Schulung auf der Homepage der PEG Akademie von der PEG Akademie festgelegt wurden, aber unverbindlich sind. Die für das Vertragsverhältnis verbindliche Angabe über Ort, Zeit und Art (Präsenz- oder Online-Veranstaltung) der Schulung sowie über die dozierende Person ergibt sich erst aus der verbindlichen Buchungsbestätigung.

 

5.2 Auch soweit die Angaben über die mögliche Anzahl der teilnehmenden Personen, Ort, Zeit, Veranstaltungsart und dozierende Person verbindlich geworden sind, ist die PEG Akademie berechtigt die mögliche Anzahl der teilnehmenden Personen, Ort, Zeit, Veranstaltungsart und dozierende Person der Schulung nachträglich zu ändern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine solche Änderung liegt insbesondere vor, wenn

 

5.2.1 die dozierende Person kurzfristig erkrankt oder die Veranstaltung kurzfristig aus anderen Gründen absagt und ein Ersatz nicht rechtzeitig bis zu Veranstaltungsbeginn gefunden werden kann;

 

5.2.2 ddie Schulung am geplanten Veranstaltungsort wider Erwarten nicht durchgeführt werden kann (z. B. wegen Unbenutzbarkeit des Veranstaltungsorts z. B. aufgrund behördlicher Verfügung oder nach einem Schadensfall wie Brand, Wasserschäden oder Vergleichbarem) und ein Ersatz nicht rechtzeitig bis zu Veranstaltungsbeginn gefunden werden kann;

 

5.2.3 die mögliche Anzahl der teilnehmenden Personen aufgrund behördlicher Verfügung (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) begrenzt wird;

 

5.2.4 sich nicht ausreichend Teilnehmende für die gebuchte Schulung angemeldet haben;

 

5.2.5 bei einer Online-Schulung ein Technikausfall eintritt, den die PEG Akademie nicht zu vertreten hat, und der nicht rechtzeitig bis zu Veranstaltungsbeginn behoben werden kann;

 

5.2.6 ein Fall höherer Gewalt vorliegt, wobei höhere Gewalt wie folgt zu verstehen ist: Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien, Krieg, Terroranschläge, Umweltkatastrophen, Energiekrisen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

 

5.3 Liegt ein wichtiger Grund zur Änderung von der Anzahl der teilnehmenden Personen , Ort, Zeit, Veranstaltungsart oder dozierender Person vor, verpflichtet sich die PEG-Akademie den Kundinnen und Kunden hierüber so rechtzeitig wie möglich zu informieren.

 

5.4 Die PEG Akademie ist zudem berechtigt, die Schulung abzusagen, wenn ein wichtiger Grund im Sinne der Ziff. 5.2 Satz 2 vorliegt. Im Falle der Absage einer Veranstaltung ist die PEG Akademie berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Ersatztermin für die Schulung anzubieten. Bietet die PEG Akademie einen Ersatztermin für die Veranstaltung an, steht es der Kundin beziehungsweise dem Kunden frei, diesen anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts der Kundin beziehungsweise des Kunden vom Vertrag oder im Falle, dass ein Ersatztermin nicht angeboten wird, verpflichtet sich die PEG Akademie zur Rückerstattung der geleisteten Kursgebühr. Weitergehende Ansprüche der Kundin beziehungsweise des Kunden, insbesondere auf Aufwendungsersatz (z. B. Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.

 

6 Änderung der teilnehmenden Person; Ausschluss von der Teilnahme

 

6.1 Zur Teilnahme an der Schulung berechtigt ist nur die Kundin bzw. der Kunde persönlich.

 

6.2 Vorstehende Ziff. 6.1 gilt jedoch nicht,

 

6.2.1 wenn die Kundin bzw. der Kunde eine nicht natürliche Person ist und die Anmeldung für sein angestelltes Personal erfolgt;

 

6.2.2 wenn die Kundin bzw. der Kunde eine Inhouse-Schulung für Mitarbeitende gebucht hat;

In diesen Fällen sind die Personen teilnahmeberechtigt, die die Kundin beziehungsweise der Kunde der PEG Akademie gegenüber benannt hat. Die Benennung einer anderen angestellten Person der Kundin beziehungsweise des Kunden ist bis zu einem Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

 

6.3 Die PEG Akademie bzw. die von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfinnen beziehungsweise -gehilfen, insbesondere die dozierenden Personen, sind berechtigt, die Kundin beziehungsweise den Kunden beziehungsweise die teilnehmende Person von der Schulung auszuschließen, wenn sie oder er beziehungsweise die teilnehmende Person die Schulung nachhaltig trotz Ermahnung erheblich stört. Im Fall eines Ausschlusses von der Schulungsteilnahme ist eine Zurückerstattung der Kursgebühren ausgeschlossen.

 

7 Stornierung; Rücktritt vom Vertrag; Umbuchung

 

7.1 Ist ein Vertrag zustande gekommen, kann dieser von der Kundin bzw. dem Kunden unter den nachstehenden Voraussetzungen storniert werden:

 

7.1.1 Die Stornierung erfolgt für die Kundin beziehungsweise den Kunden kostenfrei, wenn sie beziehungsweise er spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Stornierung gegenüber der PEG Akademie erklärt;

 

7.1.2 Die Stornierung erfolgt für die Kundin beziehungsweise den Kunden kostenpflichtig in Höhe von 25 Prozent der vereinbarten Kursgebühr, wenn sie beziehungsweise Er spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Stornierung gegenüber der PEG Akademie erklärt;

 

7.1.3 Die Stornierung erfolgt für die Kundin beziehungsweise den Kunden kostenpflichtig in Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Kursgebühr, wenn die Kundin beziehungsweise der Kunde spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Stornierung gegenüber der PEG Akademie erklärt;

 

7.1.4 Die Stornierung erfolgt für die Kundin beziehungsweise den Kunden kostenpflichtig in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Kursgebühr, wenn die Kundin beziehungsweise der Kunde später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Stornierung gegenüber der PEG Akademie erklärt.

 

7.2 Bei der Fristberechnung nach Ziff. 7.1 ist der Tag der Veranstaltung nicht mitzuberechnen.

 

7.3 Die Stornierung des Vertrags oder die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag bedarf zu ihrer/seiner Wirksamkeit stets der Schriftform, es genügt aber eine Übermittlung der eingescannten Unterzeichnung per E-Mail an die PEG Akademie.

 

7.4 Die Kundin beziehungsweise der Kunde ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, anstelle der Stornierung oder eines Rücktritts, auf eine andere Schulung desselben Kalenderjahres umzubuchen, sofern entsprechende Verfügbarkeiten bestehen. Für die Modalitäten der Umbuchung gelten die Ziffern 7.1 und 7.2 entsprechend. Die Parteien stellen hiermit klar, dass die Kundin beziehungsweise der Kunde im Falle der Umbuchung nicht nur die Kursgebühr der umgebuchten Schulung zu zahlen hat, sondern zusätzlich auch eine etwaig nach Ziff. 7.1 anfallende Stornierungsgebühr für die ursprünglich gebuchte Schulung.

 

8 Kursgebühren

 

8.1 Die Kursgebühr bestimmt sich jeweils nach der Art der gebuchten Schulung und wird in einer separaten Rechnung ausgewiesen.

 

8.1.1 Verpflegungs-, Reise- und Übernachtungskosten der Kundin beziehungsweise des Kunden sind in den Kursgebühren nicht enthalten und durch sie beziehungsweise ihn selbst zu tragen. Dies gilt jedoch nicht im Falle eine Inhouse-Schulung.

 

8.1.2 Im Falle einer Inhouse-Schulung umfasst die Kursgebühr auch Verpflegungs-, Reise- und Übernachtungskosten der PEG Akademie beziehungsweise der eingesetzten dozierenden Person. Zusätzlicher Zeitaufwand oder Zuschläge für an Wochenend- und Feiertagen sind ebenfalls gesondert beziehungsweise gegebenenfalls nachträglich zu vergüten.

 

8.2 Die Rechnung über die Kursgebühr hat der Kundin beziehungsweise dem Kunden, soweit möglich, spätestens vier Wochen vor dem geplanten Schulungstermin zuzugehen; bei einer Online-Schulung spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Schulungstermin. Vorstehende Fristen sind hinfällig und die Kundin beziehungsweise der Kunde kann hieraus keine Rechte herleiten, wenn die Fristen aufgrund des Zeitpunkts der Anmeldung oder eines sonstigen Verhaltens der Kundin beziehungsweise des Kunden unter keinen Umständen mehr eingehalten werden können. Im Fall einer Inhouse-Schulung erfolgt die Rechnungsstellung durch die PEG Akademie innerhalb von vier Wochen nach der durchgeführten Inhouse-Schulung. Die Rechnung ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu bezahlen.

 

8.3 Die Kundin beziehungsweise der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Zahlung der vereinbarten Kursgebühr verpflichtet. Sie beziehungsweise er hat die Kursgebühr innerhalb der durch die Rechnung gesetzten Frist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang auf dem in der Rechnung benannten Konto an.

 

8.4 Ist für die Leistung der Kundin beziehungsweise des Kunden ein Tag nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar, kommt sie beziehungsweise er auch ohne Mahnung in Verzug. Im Übrigen kommt die Kundin beziehungsweise der Kunde nur nach vorheriger erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung in Verzug.

 

8.5 Gerät die Kundin beziehungsweise der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die PEG Akademie berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent-Punkten p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen; ist die Kundin Kauffrau beziehungsweise der Kunde Kaufmann, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozent-Punkte p. a. über dem Basiszinssatz.

 

8.6 Ist die Kursgebühr nicht vor Schulungsbeginn auf das benannte Konto eingegangen, ist die PEG Akademie berechtigt, der Kundin beziehungsweise dem Kunden die Teilnahme an der Schulung zu verwehren. Im Fall von Inhouse-Schulungen ist die PEG Akademie berechtigt die Durchführung weiterer angesetzter Schulungen derselben Kundin beziehungsweise desselben Kunden zu verweigern, falls eine vorherige Inhouse-Schulung entgegen Ziffer 8.2 nicht bezahlt wurde.

 

8.7 Die Kursgebühren sind, soweit nicht anders durch die AGB oder Rechnung ausgewiesen, ohne Umsatzsteuer zu verstehen. Soweit gesetzlich erforderlich, verstehen sich die Kursgebühren zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.

 

8.8 Sofern ausgewiesen, erhalten DGAV und PEG Mitgliedseinrichtungen zehn Prozent Rabatt auf die Kursgebühr. Ein Anspruch auf diese Ermäßigung besteht jedoch nur, wenn bei der Online-Anmeldung im betreffenden Feld, welches die benannten Mitgliedschaften bekundet, das Häkchen durch die Kundin beziehungsweise den Kunden gesetzt wird. Der PEG Akademie steht es auch ohne gesetztes Häkchen frei, die Ermäßigung gleichwohl zu gewähren; die Kundin beziehungsweise der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine dahingehende Entscheidung der PEG Akademie.

 

9 Gewährleistung; Haftung

 

9.1 Die PEG Akademie steht dafür ein, dass ihre Schulungsverpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durch ihre Erfüllungsgehilfen erbracht wird; die PEG Akademie ist jedoch nicht für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges verantwortlich. Auch übernimmt die PEG Akademie für die in den Schulung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren Verwertbarkeit keine Gewähr

 

9.2 Eine Haftung der PEG Akademie für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Vorstehendes gilt jedoch nicht für die Haftung.

 

9.2.1 aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus Vorsatz; oder

 

9.2.2 für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzerin beziehungsweise der Nutzer regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflichten"). Im Fall der Verletzung der Kardinalpflichten sind Schadensersatzansprüche der Kundin beziehungsweise des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer unmittelbarer Schäden beschränkt. Die gleichen Haftungseinschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter und Erfüllungsgehilfinnen beziehungsweise -gehilfen von der PEG Akademie.

 

9.3 Die Parteien stellen klar, dass folgende Umstände keinen vertragstypischen vorhersehbaren unmittelbarer Schaden der Kundin beziehungsweise des Kunden im Sinne vorstehender Ziff. 9.2.2 darstellen: Unfälle bei der An- und Abreise, Sachschäden an mitgebrachten Gegenständen oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen.

 

9.4 Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die PEG Akademie gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

9.5 Im Falle einer Inhouse-Schulung haftet die Kundin beziehungsweise der Kunde für

 

9.5.1 das Wegerisiko, welches die PEG Akademie beziehungsweise die eingesetzten Erfüllungsgehilfen bei An- und Abreise zu Kundinnen und Kunden beziehungsweise Veranstaltungsort haben;

 

9.5.2 Gesundheits- und Sachschäden, die die PEG Akademie beziehungsweisebeziehungsweise deren Erfüllungsgehilfen bei der Durchführung der Schulung erleiden;

 

9.5.3 Verluste an Gegenständen (auch bei Diebstahl), die die PEG-Akademie beziehungsweise deren Erfüllungsgehilfen zu Kundinnen und Kunden beziehungsweise Veranstaltungsort mitgebracht haben, maximal jedoch bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 EUR.

 

10 Urheberrechte

 

Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und sind allein für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt. Eine weitere Verwertung i. S. d. § 15 UrhG ist untersagt, insbesondere ist ihre Vervielfältigung nicht gestattet.

 

11 Datenschutz

 

11.1 Die PEG Akademie erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit der Kundin beziehungsweise dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit die Kundin beziehungsweise der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.

 

11.2 Die PEG Akademie, ihre Mitarbeitenden und gegebenenfalls Subdienstleisterinnen beziehungsweise Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet. Soweit die Kundin beziehungsweise der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung ihrer beziehungsweise seiner Daten abgegeben hat, kann diese beziehungsweise dieser die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die PEG Akademie, Datenschutzbeauftragte Beate Diem, GH2 Datenschutz, Am Heuselbach 14, 73529 Schwäbisch Gmünd.

 

11.3 Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Rechten nach Art. 14, 21 DSGVO können der Datenschutzerklärung www.peg-akademie.de/datenschutz/ entnommen werden.

 

12 Änderung der AGB

 

12.1 Die PEG Akademie ist berechtigt, diese AGB nachträglich zu ändern.

 

12.2 In diesem Fall wird die PEG Akademie die Kundin beziehungsweise den Kunden über die beabsichtigten Änderungen im Voraus benachrichtigen (Änderungsangebot) und die Kundin beziehungsweise den Kunden hierbei über die vorgesehenen Folgen ihrer beziehungsweise seiner Reaktion auf das Änderungsengbot besonders hinweisen und informieren.

 

12.3 Die Kundin beziehungsweise der Kunde kann das Änderungsangebot innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der PEG-Akademie gegenüber ausdrücklich annehmen oder ausdrücklich ablehnen. Das Änderungsangebot der PEG Akademie gilt seitens der Kundin beziehungsweise des Kunden jedoch auch ohne ausdrückliche Annahme als angenommen, wenn die Kundin beziehungsweise der Kunde dem Änderungsangebot nicht innerhalb gleicher Frist von acht Wochen widerspricht (auf diese Folge ist die Kundin beziehungsweise der Kunde seitens der PEG Akademie im Änderungsangebot ausdrücklich hinzuweisen).

 

13 Sonstiges

 

13.1 Widersprechen sich AGB und der individuelle Vertrag, gehen die widersprechenden Regelungen des individuellen Vertrags denen der AGB vor.

 

13.2 Die Kundin beziehungsweise der Kunde ist zur Übertragung von Rechten oder Ansprüchen gegen die PEG Akademie nur nach schriftlicher Zustimmung der PEG Akademie berechtigt. Gleiches gilt für eine Vertragsübertragung.

 

13.3 Zur Aufrechnung ist die Kundin beziehungsweise der Kunde nur berechtigt, wenn ihre beziehungsweise seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der PEG Akademie schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht der Kundin beziehungsweise des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn ihre beziehungsweise seine Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der PEG Akademie schriftlich anerkannt

 

13.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten unter dem Vertrag ist München, sofern jede Partei Kauffrau beziehungsweise Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

13.5 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung, Ergänzung und die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

13.6 Erklärungen der Parteien nach dem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, sofern nach Gesetz, dem Vertrag oder diesen AGB nicht eine strengere Form, insbesondere Schriftform, vorgesehen ist.

 

13.7 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht).

 

13.8 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

 

14 Widerrufsrecht

 

14. Als Verbraucherin beziehungsweise Verbraucher steht Ihnen für Verträge, die Sie mit der Anbieterin außerhalb ihrer Geschäftsräume oder mittels Fernkommunikationsmitteln (zum Beispiel telefonisch, per Fax, E-Mail, Brief, Homepage) abschließen, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das und seine Folgen Sie nachstehend belehrt werden.

 

– Widerrufsbelehrung –

 

14.2 Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (P.E.G. Servicegesellschaft mbH, Kreillerstr. 24, 81673 München; Fax: +49 89 623022-40; E-Mail: info@peg-akademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Der Widerruf ist an oben genannte Adresse der P.E.G. Servicegesellschaft mbH zu richten.

 

14.3 Widerrufsfolgen

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, oder wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

14.4 Besondere Hinweise

 

Das Widerrufsrecht erlischt mit Ihrer Zustimmung vorzeitig vor dem Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Einen solchen ausdrücklichen Wunsch äußern Sie im Falle eines Online-Schulung insbesondere, wenn Sie Zoom, Microsoft Teams oder eine andere Plattform auf Ihrem Endgerät aktivieren, sich mittels Ihrer Zugangsdaten in die Online-Schulung einloggen und das Streaming auf ihrem Endgerät beginnen. Mit dieser Handlung ihrerseits stimmen Sie ausdrücklich zu, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen. 

Ihre Kenntnis dieser rechtlichen Folge (nach Vertragserfüllung erlischt Ihr Widerrufsrecht) haben Sie durch Ihr Einverständnis bei der Buchung der Schulung erklärt. Dies wurde uns in diesem Zusammenhang übermittelt und gespeichert.

 

– Ende der Widerrufsbelehrung –

 

14.5 Für den Widerruf können Sie das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden oder eine andere geeignete Erklärung, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, abgeben.

 

Widerrufsformular

 

An die

P.E.G. Service GmbH

Kreillerstr. 24,

81673 München

Tele-Fax: 089 623022-40

E-Mail: info(at)peg-akademie.de

 

Das Muster-Widerrufsformular finden Sie hier.